In der REWE Group Konzernzentrale kommen zahlreiche Arbeitszeitmodelle zum Einsatz, die den Mitarbeitenden eine individuelle und flexible Gestaltung der Arbeitszeit ermöglichen.
Hierzu gehören unter anderem Gleitzeitmodelle, Vertrauensarbeitszeit und Teilzeitarbeit. Auch mobiles Arbeiten wird im Rahmen der flexiblen Zusammenarbeit angeboten. Hierbei kann nicht nur die Arbeitszeit individuell geplant werden, sondern der Arbeitsort wird z.B. in den eigenen Wohnraum verlegt.
Doch nicht nur im gewöhnlichen Alltag, auch bei Auftreten besonderer Lebenssituationen unterstützen wir unsere Mitarbeitenden darin, dass sie diese besser mit ihrem Beruf vereinbaren können. Insbesondere die Pflege naher Familienangehöriger kann durch eine Auszeit besser organisiert werden. Und auch dem Wunsch nach Freiraum kommen wir durch die Ermöglichung von Sabbaticals nach.
Pflegezeit/Familienpflegezeit
Um Mitarbeitende bei der Pflege von Angehörigen zu unterstützen gibt es gesetzliche Regelungen, die es den Mitarbeitenden ermöglichen sich von der Arbeit freistellen zu lassen.
Es stehen drei gesetzliche Instrumente zur Gestaltung des individuellen Pflegebedarfs zur Verfügung:
- Die Auszeit bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung nach dem Pflegezeitgesetz
- Die Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz
- Die Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz
Zusätzlich zu der gesetzlichen Grundlage bietet die REWE Group ihren Mitarbeitenden drei Vorteile an:
- Nach der Pflege- oder Familienpflegezeit wird der:die Mitarbeiter:in an seinem:ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz beschäftigt.
- Dem:Der Beschäftigten wird eine einmalig bezahlte, zweistündige Freistellung von der Arbeit gewährt. Diese dient zur Erledigung von u.a. Behördengängen.
- Die Pflege-/Familienpflegezeit darf von allen Mitarbeitenden in Anspruch genommen werden.
Insgesamt haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit sich insgesamt bis zu 24 Monate freistellen zu lassen.
Auszeit Sabbatical
Die „Auszeit - Sabbatical“ ist ein Arbeitszeitmodell, welches den Mitarbeitenden ermöglicht, sich innerhalb von 12 Monaten ohne Angabe von Gründen bis zu 6 Monate vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen. Der:Die Mitarbeiter:in erhält während der Auszeit ein entsprechend angepasstes Gehalt und ist somit weiterhin sozialversichert.